Wird der Pflegegrad kontrolliert?
Der Pflegegrad wird nicht in der Einrichtung von der Koordinatorin kontrolliert. Stattdessen ist es erforderlich, den Antrag auf Höherstufung beim Medizinischen Dienst einzureichen.
Gibt es eine ärztliche Betreuung vor Ort?
Aufgrund der Möglichkeit zur freien Arztwahl gibt es keinen Arzt, der für TALIS zuständig ist.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn es zu einem Notfall kommt?
Sie verfügen über einen Malteser-Notrufknopf, den Sie jederzeit betätigen können. Dieser ist mit der Malteser Notrufzentrale verbunden.
Sind die Kosten für den Maltester Notrufknopf im Gesamtbetrag enthalten?
Ja, die Kosten für den Malteser Notrufknopf sind im Gesamtpreis inbegriffen.
Erhält die zu pflegende Person weiterhin Pflegegeld, wenn die Angehörigen die Pflege in der Wohnung übernehmen?
Ja, die zu pflegende Person hat weiterhin Anspruch auf das Pflegegeld. Wichtig ist, dass nicht die Angehörigen, sondern die pflegebedürftige Person das Geld erhält. Das Pflegegeld ermöglicht es ihr, sich selbstständig Unterstützung zu suchen, sei es durch Angehörige, Freunde, Bekannte oder externe Personen. Die Antragstellung erfolgt immer durch die pflegebedürftige Person selbst.
Wie verändern sich die Kosten, wenn zwei Personen in die Wohnung einziehen?
Die Höhe der Miete bleibt gleich. Die Dienstleistungspauschale wird doppelt abgerechnet.
Ist es gestattet in der Wohnung zu rauchen?
Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihnen und Ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern in der Wohnung nichts zustößt, deshalb dürfen Sie in der Wohnung nicht rauchen. Außerdem ist die Hausordnung zu beachten.
Ist es gestattet, Haustiere in der Wohnung zu halten?
Über die Möglichkeit der Haustierhaltung kann nur nach vorheriger Rücksprache mit der Koordinatorin entschieden werden.
Bestehen Schnittstellen zwischen der stationären Betreuung und den Wohneinheiten?
Sie erhalten Einladungen zu verschiedenen Veranstaltungen durch die Koordinatorin, wodurch Sie an den Aktivitäten der vollstationären Pflege, wie beispielsweise der Weihnachtsfeier oder dem Sommerfest, gerne teilnehmen dürfen.
Ab wann ist der Einzug in die Wohnungen möglich?
Der Einzug ist ab dem 01.01.2024 möglich. Die Betreuung wird schrittweise aufgebaut und entsprechend angepasst.
Ja, derzeit besteht eine Anfrageliste. Gerne dürfen Sie sich bei der Koordinatorin, Daniela Würfel unter folgenden Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung melden:
Telefon: 07371 95118-200
Daniela.Wuerfel@st-elisabeth-ggmbh.de
Ist es erforderlich, bei Einzug die Wohnung zu streichen?
Bei den Wohnungen handelt es sich um Erstbezug. Sie werden in einem vollständig renovierten Zustand übergeben.
Bei Folgevermietungen: Die Wohnung wird in einem teilweise renovierten Zustand übergeben. Das Streichen der Wände und kleinere Instandsetzungsarbeiten sind vom einziehenden Mieter zu übernehmen.
Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden?
Es gelten während der Mietzeit die üblichen Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen.
Besteht die Möglichkeit die Wohnung zu kaufen?
Nein, die Wohnungen sind ausschließlich für die Vermietung bestimmt.
Können Pflegeleistungen über den Wohnpark in Anspruch genommen werden, wenn Pflegebedarf besteht?
Nein, das Pflegepersonal der vollstationären Pflege darf keine pflegerischen Tätigkeiten anbieten. Sollten Sie einen Pflegebedarf haben, dann kann die Vermittlung zum externen Dienstleister über die Koordinatorin erfolgen. Gerne können Sie, wenn schon vorhanden, Ihren eigenen ambulanten Pflegedienst mitbringen.